Allgemeine Geschäftsbedingungen

Klare Rechnung – gute Freunde

1. Allgemeines

1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote der getguests GmbH (nachfolgend getguests genannt).
1.2 Abweichende entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen wurden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Weitere Vereinbarungen und Zusagen über den Vertrag hinaus, insbesondere mündliche Nebenabreden, wurden nicht getroffen.


2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Angebote von getguests sind hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen freibleibend und unverbindlich.
2.2 Der Umfang der von getguests zu erbringenden Lieferungen und Leistungen wird allein durch die schriftlichen Verträge festgelegt. Soweit abgeschlossen, gelten in nachstehender Reihenfolge Einzellizenzbedingungen von getguests, Software- und Hardwarewartungsvertrag und ergänzend diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.3 getguests behält sich durch die Berücksichtigung zwingenden, durch rechtliche oder technische Normen bedingten Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
2.4 Unsere Darstellung von Waren im Internet stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zu bestellen. Bei auf elektronischem Wege bestellter Ware sind wir berechtigt, die Bestellung innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der Bestellung bei uns anzunehmen. Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung, etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden, abzulehnen. Sofern der Besteller die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden nach Verlangen nebst den vorliegenden AGB’s per E-Mail zugesandt. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
2.5 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer.


3. Vertragsdauer & Kündigung

3.1 Es gilt die am Bestellschein, dem Anbot, der Auftragsbestätigung oder die auf der Rechnung.


4. Installation, Schulung & Beratung

4.1 Der Kunde ist durch die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch getguests als auch Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet.
4.2 Sofern eine entsprechende Vereinbarung gesondert getroffen wurde, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Bedingungen bereitgestellt sind sowie genügend Arbeitsraum für die Installation zur Verfügung steht.
4.3 Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung.


5. Untersuchungs- und Rügepflicht; Leistungsumfang

5.1 Wenn der Kunde Kaufmann ist, ist er verpflichtet, gelieferte Software oder Softwareteile und andere Ware nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler von getguests unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
5.2 getguests ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von geeigneten Dritten erbringen zu lassen.
5.3 getguests ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
5.4 Zu Testzwecken gelieferte Produkte (Hardware, Software, Datenträger, Unterlagen etc.) bleiben Eigentum von getguests. getguests behält sich vor, Software so auszurüsten, dass die Programme nach Ablauf der vereinbarten Testdauer nicht mehr voll einsatzfähig sind. Der Kunde kann hieraus keinerlei Ansprüche herleiten.


6. Lieferfrist

6.1 Die von getguests angegebenen Lieferzeiten gelten stets nur annähernd, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert wurden. Für den Fall, dass der vereinbarte Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten wird, ist der Kunde berechtigt, getguests eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen und im Falle des fruchtlosen Ablaufes der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
6.2 Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
6.3 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und aller sonst von getguests nicht zu vertretender Hindernisse, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik und Aussperrung bei getguests, ihren getguests.
6.4 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Falls die vereinbarte verbindliche Lieferfrist durch fehlende Mitwirkung des Kunden nicht eingehalten werden kann, werden die Leistungen im vollen Umfang in Rechnung gestellt.
6.5 Schadensersatzansprüche aus Überschreitung der Lieferfristen sind ausgeschlossen.


7. Preise

7.1 Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich stets zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.2 Frachtkosten sowie Spesen und Reisekosten (bei Dienstleistungen). Lieferungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich bestimmte Preise vereinbart wurden, werden zu unserer am Tage der Erbringung gültigen Preisliste berechnet. getguests ist an die angegebenen Preise nicht gebunden
7.3 An- und. Abfahrtszeit sind Arbeitszeit. Die Kosten hierfür, sowie Spesen für eventuelle Verpflegung und Übernachtung trägt der Kunde.
7.4 Zusätzliche Exemplare von Dokumentationen und sonst. Unterlagen, die auf Wunsch des Kunden durch den getguests erstellt werden müssen, werden gesondert berechnet.
7.5 Wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist werden die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.


8. Zahlung

8.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort bei Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist getguests berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder getguests einen höheren Schaden nachweist.
8.2 Bei Auftragserteilung werden 50 % des Auftragsvolumens zur Anzahlung fällig.
8.3 Aufrechnung und Zurückhaltung sind nur wegen von getguests anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig.


9. Annahmeverzug des Kunden, Vertragsrücktritt

9.1 Tritt der Kunde vor Vertragsausführung vom Vertrag zurück, ohne dass getguests dies zu vertreten hat, steht getguests ein pauschalierter Schadensersatzanspruch in Höhe von 30 % des Auftragswertes zu. Dem Besteller ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt getguests vorbehalten.


10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Alle durch von getguests gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung künftiger und entstandener Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden Eigentum von getguests. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden, ist getguests zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt. Der Kunde ist zur Aussonderung und Herausgabe verpflichtet.


11. Gefahrübergang, Gewährleistung Abnahme von Leistungen

11.1 Dem Kunden ist bekannt, dass Standardsoftware mit Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und mit Hinblick auf ihre Komplexität in der Regel nicht fehlerfrei ausgeliefert werden kann. getguests macht insbesondere keine Kompatibilitätszusagen.
11.2 Soweit getguests Software gemäß gesonderter Vereinbarung installiert, wird der Kunde diese – auf Verlangen von getguests gemeinsam mit dem Mitarbeiter von getguests – unverzüglich testen. Läuft die Software im wesentlichen vertragsgerecht, wird er unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären.
11.3 getguests kann Mängel nach Wahl durch Nachbesserung oder Austausch mit fehlerfreier Ware nach Maßgabe des folgenden Absatzes beseitigen. Mängel der Software kann getguests darüber hinaus durch Überlassung eines neuen Releases beseitigen. Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder des Austausches hat der Kunde das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
11.4 Gewährleistungsansprüche sind schriftlich geltend zu machen; sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten. getguests wird nach Eingang der Mängelrüge nach eigener Wahl entweder Hinweise zur Behebung des Fehlers geben oder sonstige zur Fehlerbehebung geeignete Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise die Übersendung von Datenträgern oder Informationsblättern, die eine Fehlerbehebung ermöglichen.
11.5 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde entgegen vorstehender Nummer 4.1 seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nachkommt. Werden vom Kunden oder von Dritten Veränderungen an gelieferter Software vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderung zurückzuführen ist.


12. Lieferungen von Maschinen, beweglichen Gegenständen und Zubehör

12.1 Dies umfasst alle wie oben genannt beschaffenen Produkte von getguests, die nicht selbst entwickelt bzw. produziert wurden.
12.2 Für diese Produkte, die getguests von Dritten beschafft und an den Kunden weitergegeben wurden, übernimmt der Getguests gegenüber dem Kunden die gleiche Gewähr, wie sie Ihm vom Dritten gewährt wird.
12.3 Die Lieferung erfolgt zu dem Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Zubehörpreis.
12.4 Im Übrigen gilt: Die Lieferung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, bis zum Ort des Kunden. Die Kosten, auch für einen eventuellen Weitertransport, trägt der Kunde.


13. Umfang der Rechtseinräumung

13.1 Der Kunde erhält an der gelieferten Software weder die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte noch die Verwertungsrechte, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die auf dem Programmträger oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise – auch Dritter – sind zu beachten.
13.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der auf dem übergebenen Programmträger enthaltenen Software. Diese dürfen nur – soweit technisch zwingend erforderlich – zum Zwecke der Sicherung und Installation kopiert werden. Die Nutzung im Netzwerk bedarf einer gesonderten Rechtseinräumung.
13.3 Die Bearbeitung der vertragsgegenständlichen Software ist unzulässig, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen oder im Lizenzvertrag oder anwendbaren Geschäftsbedingung etwas anderes vereinbart ist. Die Beseitigung von Softwaremängeln bietet getguests im Rahmen ihrer Standardpflegeverträge an.


14. Schutzrechte Dritter

14.1 Der Kunde verpflichtet sich, getguests von Schutzrechtsbehauptungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und getguests auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. getguests ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter, notwendige Softwareänderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.


15. Geschäftszeiten

15.1 Die Geschäftszeiten sind von Montag bis Freitag jeweils von 09.00 Uhr rbis 17.00 Uhr außer an gesetzlichen und kirchlichen Feiertagen in Bayern sowie am 24. und 31. Dezember. Außerhalb der Geschäftszeiten ist getguests für Kunden mit einem gültigen Hotline- und Service-Vertrag, über die dem Kunden genannte Servicenummer erreichbar.


16. Erfüllungsort und Gerichtsstand, Sonstiges

16.1 Erfüllungsort ist Weilheim. Gerichtstand ist, soweit es sich beim Kunden um einen Kaufmann nach HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, Weilheim.
16.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.